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 Letzte Aktualisierung:
 17.12.2021 (aw)


1. Allgemeines
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche - auch zukünftige - geschäftliche Beziehungen, insbesondere Lieferungen, Leistungen und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen der cintech GmbH Clausthal-Zellerfeld und unseren Kunden. Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen, telefonische und mündliche Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie von der cintech GmbH schriftlich bestätigt werden.

Datenschutz:
Wir speichern die von Ihnen erhobenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht. Gemäß $28 Abs. 1 S 1 Nr.1 BDSG, werden Stamm-, Vertrags- und Abrechnungsdaten, sowie Ihr Name, Rechnungsadresse und gegebenenfalls die von der Rechnungsdresse abweichende Lieferadresse erhoben, um durch die Verarbeitung der Daten, den Vertrag oder vorvertraglichen Maßnahmen erfüllen zu können. Diese Daten werden nur durch die cintech GmbH verarbeitet und gespeichert.
Weitergabe von Daten
Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte zu anderen als den im folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre personenbezogenen Daten nur, insbesondere an mit uns zusammenarbeitende externe Dienstleister, weiter:

  • wenn Sie Ihre nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben,
  • wenn die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben,
  • für den Fall, dass für die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht,
  • wenn dies gesetzlich zulässig und nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist oder
  • wenn nach Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO ein berechtigtes Interesse unsererseits besteht und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe der Daten haben.“


2. Auftragsbestätigung
Telefonisch erteilte Aufträge sind für den Besteller verbindlich. Für die cintech GmbH tritt die Bindung mit schriftlicher Auftragsbestätigung ein. Die Auftragsbestätigung kann bei entsprechender Liefermöglichkeit auch mit der Rechnung zugeschickt werden. Beanstandungen der Auftragsbestätigung sind innerhalb einer Woche nach Zugang zulässig. Beanstandungen haben schriftlich zu erfolgen. Bei Preis- und Kostenerhöhungen zwischen dem Vertragsschluß und dem vereinbarten Liefertermin ist die cintech GmbH berechtigt, eine entsprechende angemessene Preisberichtigung vorzunehmen, sofern zwischen dem Vertragsabschluß und dem vereinbarten Liefertermin ein Zeitraum von mehr als drei Wochen liegt.


3. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise der cintech GmbH verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Lager Clausthal-Zellerfeld oder bei Direktversand ab deutscher Grenze bzw. deutschem Einfuhrhafen. Zahlungen sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug zu leisten. Bei Nichteinhaltung des 14-tägigen Zahlungsziels berechnet die cintech GmbH Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Dem Käufer steht kein Zurückgaberecht gegenüber unseren Forderungen zu. Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen zulässig, die von der cintech GmbH unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Alle Forderungen der cintech GmbH einschließlich diejenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn die Zahlungsziele nicht eingehalten werden oder nach dem Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt wird. In diesem Falle ist die cintech GmbH auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen. Werden Vorauszahlungen oder die Sicherheitsleistungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, kann die cintech GmbH vom Vertrag zurücktreten. Zahlungen per Wechsel werden nicht akzeptiert!


4. Liefertermine und Lieferfristen
Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind für die cintech GmbH aber nicht verbindlich. Die Durchführung der erteilten Aufträge erfolgt vorbehaltlich rechtzeitig, genügender und spezifikationstreuer Belieferung durch die Lieferanten der cintech GmbH. Sollte sich die Auslieferung der Ware verzögern, so kann der Kunde eine Nachfrist von mindestens 21 Tagen setzen. Für die Einhaltung dieser Nachfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Höhere Gewalt, Arbeitskampf, Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare Hindernisse, die die cintech GmbH trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden kann, wie Betriebsstörungen, behördlicher Eingriff, Verzögerung der Lieferung von Waren und Bauteilen, sonstige nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung befreien die cintech GmbH für die Dauer ihrer Auswirkung und im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht. Wird durch die oben genannten Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder unzumutbar, ist die cintech GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.


5. Annahmeverzug
Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist die cintech GmbH berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Die cintech GmbH kann sich hierzu auch eines Spediteurs oder Lagerhalters bedienen. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an uns als Ersatz der entsprechenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat 1% des Kaufpreises zu bezahlen. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht annehmen zu wollen, kann die cintech GmbH die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Die cintech GmbH ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.


6. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das jeweilige Lager der cintech GmbH verlassen hat. Falls der Versand sich ohne Verschulden der cintech GmbH verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Herstellung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.


7. Eigentumsvorbehalt
Die Waren bleiben das Eigentum der cintech GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher der cintech GmbH gegen den Kunden zustehenden Ansprüche (Vorbehaltsware) auch solcher, die der cintech GmbH außerhalb des Vertrages zustehen und zustehen werden. Bei Untergang des Eigentums durch Verbindung mit einer anderen Sache erwirbt sich die cintech GmbH anteiliges Eigentum an der neuen Sache. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertraglichen Verpflichtungen nicht schuldhaft, ist die cintech GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die cintech GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.


8. Haftung und Mängel
Die Haftung der cintech GmbH richtet sich ausschließlich nach diesen Verkauf- und Lieferbedingungen.
Alle hier nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch die cintech GmbH, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die cintech GmbH leistet auf alle seine Produkte 6 Monate Gewähr. Sollte der Hersteller eine längere Garantiefrist haben, so wird diese an den Kunden abgetreten.

8.1 Hardware und Standard-Software
Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens 5 Werktage nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort bei der cintech GmbH schriftlich und spezifisch eingehen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Feststellen schriftlich zu rügen. Wenn ein rechtgerügter Mangel vorliegt, ist die cintech GmbH nach ihrer Wahl berechtigt, den mangelhaften Gegenstand nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Ausgenommen sind augenscheinlich fahrlässig gehandhabte Komponenten seitens des Kunden. Schlägt die Ersatzlieferung oder Nachbesserung fehl, wird sie nicht in angemessener Frist erbracht oder verweigert, so kann der Kunde nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Kaufs oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Speicher-Module, Prozessoren und Standard-Software werden nur in ungeöffneter Originalverpackung zurückgenommen.

8.2 Auftrags-Software
Mögliche Fehlkalkulationen oder Programmierfehler werden nachgebessert, soweit die durch das zu erstellende Pflichtenheft der einzelnen Programme gedeckt sind. Schlägt die Nachbesserung fehl, wird die nicht in angemessener Frist erbracht oder verweigert, so kann der Kunde die Herabsetzung des Kaufpreises um bis zu 20% verlangen. Haftung für mittelbare oder unmittelbare Schäden, resultierend aus Fehlkalkulationen, fahrlässige Benutzung oder Programmierfehler, sind ausgeschlossen. Die Auftrags-Software bleibt geistiges Eigentum der cintech GmbH.

8.3 Dienstleistungen
Für Dienstleistungen, die die cintech GmbH erbringt, gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen. Dienstleistungen, die Dritte im Auftrage der cintech GmbH erbringen, gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen einschränkend.

8.4 Internet-Dienstleistungen
Der Auftraggeber/Endkunde trägt die alleinige Verantwortung für den in seinem Auftrag registrierten Domain-Namen und den Inhalt seiner Internetpräsenz. Er hat dafür Sorge zu tragen, daß keine Lizenz- und Urheberrechtsansprüche Dritter verletzt werden und haftet allein bei Mißachtung dieser Bestimmung. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten von Webseiten des Auftraggebers beruhen, ist die cintech GmbH freigestellt.
8.4.1
Die Internetdienstleistungen des Auftragnehmers werden von diesem selbst oder von beauftragten Dritten erbracht. In diesem Fall gelten neben des AGB des Auftragnehmer die des Dritten. Zur Möglichkeit der Einsicht ist der Name des beauftragten Dritten dem Auftraggeber bekannt gemacht.
8.4.2
Die cintech GmbH gewährleistet die Erreichbarkeit seiner Server zu 98% im Jahresmittel. Ausgenommen davon sind Zeiten, in denen Server aufgrund von technischen oder anderen Problemen, die nicht dem Einfluß der cintech GmbH unterliegen, nicht erreicht werden können. Hierunter fällt höhere Gewalt, der Einfluss Dritter, die nicht Mitarbeiter der cintech GmbH sind oder in derem Auftrag handeln sowie Einflüsse, die nicht auf eine Pflichtverletzung der cintech GmbH zurückzuführen sind. Stellt der Auftragnehmer Serverfestplattenspeicherplatz für Internetpräsenzen zur Verfügung, die vom Auftraggeber selbst oder von einem Beauftragten des Auftraggebers gepflegt werden, ist der Auftraggeber selbst für die Kontroll- und Sicherungspflicht zuständig.

8.5 Urheber- und Kennzeichenrecht
Der Autor ist bestrebt, in der Internetpräsenz die Urheberrechte des verwendeten Text- und Grafikmaterials zu beachten und im Wesentlichen von ihm selbst erstellte Grafiken und Texte zu nutzen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Das Copyright für veröffentlichte, von der cintech GmbH selbst erstellte Texte und Grafiken bleibt allein beim Autor der Seiten und der cintech GmbH. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.


9. Teilnichtigkeit
Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen in diesen Lieferbedingungen begründet nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages. Die cintech GmbH und der Käufer verpflichten sich, nichtige Klauseln durch solche Absprachen zu ersetzen, deren Inhalt nach ihrem wirtschaftlichen Zweck dem mit der jeweils nichtigen Klausel verfolgten Zweck möglichst nahe kommt.


10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten zwischen den Parteien, auch Wechsel- und Scheckansprüche, ist das Amtsgericht Braunschweig HRB 110716.

Schauen Sie bald wieder rein!